Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. AUSSCHLIESSLICHE GELTUNG, ANWENDUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Vertragsbeziehungen mit dem Kunden ausschließlich. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben auch dann keine Gültigkeit, wenn die Trink Oase GmbH & Co. KG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2. Alle Lieferungen und Leistungen (nachfolgend „Lieferungen“) erfolgen ausschließlich nach den vorliegenden AGB, soweit sich aus den umseitigen besonderen Vertragsbestimmungen nichts anderes ergibt.
1.3. Änderungen und Nebenabreden zu den AGB oder den umseitigen besonderen Vertragsbestimmungen müssen schriftlich erfolgen.
1.4. Sofern kein Vertrag vorhanden, gilt als Vertragsbeginn die Angebotsbestätigung bzw. die Aufstellung des Geräts.
2. LIEFERBEDINGUNGEN FÜR WASSER
2.1. Trink Oase GmbH & Co. KG übernimmt den Kunden in ein Routing. Dies bedeutet, dass Trink Oase GmbH & Co. KG zunächst den Bedarf des Kunden feststellt und daraufhin die Anzahl der zu liefernden Wasserflaschen einschließlich Zubehör und den Lieferrhythmus festlegt. Der Kunde hat aber kein Anspruch auf ein Routing.
2.2. Bei einer Belieferung außerhalb des Routing fallen keine zusätzlichen Kosten an, es denn, der Liefertermin liegt ausserhalb der Vereinbarung und/oder ist sehr kurzfristig. Weiterhin ist Trink Oase GmbH & Co. KG berechtigt, Kunden abzulehnen, etwa sofern diese außerhalb unserer Liefergebiete ansässig sind.
2.3. Sämtliche Lieferungen erfolgen freibleibend und vorbehaltlich der ungestörten Selbstversorgung mit abgefülltem Wasser. Trink Oase GmbH & Co. KG wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn abzusehen ist, dass eine Lieferung nicht wie nach dem Routing vorgesehen erfolgen kann. Es obliegt dem Kunden, Trink Oase GmbH & Co. KG auf eine gegenüber dem Routing abweichende Belieferung oder eine Lieferverzögerung hinzuweisen. Trink Oase GmbH & Co. KG wird die Lieferverzögerung unverzüglich beheben, sobald das Hindernis, das zur Verzögerung geführt hat, beseitigt ist.
3. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZÖGERUNGSZUSCHLAG, VORKASSE, PFAND, PREISERHÖHUNGEN
3.1. Rechnungen sind sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig, soweit nicht auf der Rechnung anders vermerkt.
3.2. Ist zum fälligen Termin der jeweilige Rechnungsbetrag nicht auf dem Konto von Trink Oase GmbH & Co. KG eingegangen, hat Trink Oase GmbH & Co. KG das Recht, dem Kunden, wenn dieser Kaufmann ist, neben dem gesetzlichen Fälligkeitszins nach §§ 353, 352 HGB einen Verzögerungszuschlag in Höhe von weiteren 3 % p.a. in Rechnung zu stellen.
3.3. Trink Oase GmbH & Co. KG ist in besonderen Fällen berechtigt, das gemäß Routing zu liefernde Wasser im Voraus in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt für Zubehör.
3.4. Wird vom Kunden per Telefon, Mail oder sonstigen Medien verbindlich Ware (Bestellware) bei der Trink Oase GmbH & Co. KG bestellt, ist der Kunde verpflichtet, die Ware abzunehmen. Wird die Ware vom Kunden storniert, behält sich die Trink Oase GmbH & Co. KG vor, 30 % des Einkaufspreises in Rechnung zu stellen.
3.5. Für die im Eigentum von Trink Oase GmbH & Co. KG verbleibenden Kunststoffflaschen wird dem Kunden ein Pfandbetrag in Höhe von € 10,- pro Flasche, falls nicht anders vereinbart, in Rechnung gestellt. Vom Kunden zurückgegebene defekte Flaschen finden keine Berücksichtigung im Pfandsystem.
3.6. Trink Oase GmbH & Co. KG ist im Falle von Erhöhungen der Gestehungs- und/oder Betriebskosten zur Preisanpassung berechtigt. Die jeweilige Preisanpassung wird 1 Monat nach Zugang der neuen Preisliste beim Kunden verbindlich. Liegt die Preisanpassung um mehr als 7,5 % über dem Anstieg der Lebenshaltungskosten, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen unter schriftlicher Mitteilung des Kündigungsgrundes zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von der Preisanpassung Kenntnis erlangt.
4. EIGENTUMSVORBEHALT, KAUTION
4.1. Das gelieferte Wasser sowie das mitgelieferte Zubehör bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Trink Oase GmbH & Co. KG. Die Wasserflaschen und die Wasserspender bei Miete verbleiben im Eigentum von Trink Oase GmbH & Co. KG. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle von ihn betreffenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Trink Oase GmbH & Co. KG umgehend zu benachrichtigen und den Vollstreckenden über die Eigentumsverhältnisse in Kenntnis zu setzen.
4.2. Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Vertragsbeziehung hat der Kunde an Trink Oase GmbH & Co. KG eine Kaution zu zahlen, sofern im Vertrag vereinbart, deren Höhe von Trink Oase GmbH & Co. KG nach der Anzahl der Wasserspender festgesetzt wird. Die Kaution wird mit der ersten Rechnungsstellung durch Trink Oase GmbH & Co. KG fällig. Trink Oase GmbH & Co. KG kann sich wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während der Mietzeit aus der Kaution befriedigen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Kautionssumme wieder auf den ursprünglichen Betrag zu erhöhen.
4.3. Eine Aufrechnung des Kunden mit dem Rückzahlungsanspruch aus der Kaution gegen fällige Forderungen von Trink Oase GmbH & Co. KG ist während der Mietzeit ausgeschlossen.
4.4. Soweit keine Ansprüche gegen den Kunden bestehen, hat Trink Oase GmbH & Co. KG die Kaution nach Ablauf der Mietzeit unverzinslich zurück zu zahlen.
5. WARTUNG
5.1. Um den hohen hygienischen Standard zu erhalten, wird Trink Oase GmbH & Co. KG sämtliche Wasserspender möglichst zwei bis vier Mal pro Jahr warten. Hiermit will Trink Oase GmbH & Co. KG einen Beitrag zur Erfüllung des Kodex der German Water Cooler Association (GWCA) leisten. Der Kunde hat deshalb keinen Anspruch auf eine viermalige jährliche Wartung. Die Wartung erfolgt bei einer Lieferung oder auch separat, falls nicht ausnahmsweise eine Abweichung erforderlich ist.
5.2. Die Wartung der Wasserspender wird dem Kunden von Trink Oase GmbH & Co. KG gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vertraglich vereinbart. Trink Oase GmbH & Co. KG ist berechtigt, für die Wartung eine angemessene Vergütung festzulegen.
6. PFLICHTEN UND HAFTUNG DES KUNDEN, VERTRAGSSTRAFE
6.1. Die Wartung der Wasserspender darf ausschließlich durch Trink Oase GmbH & Co. KG oder seinen Partnern durch eine von Trink Oase GmbH & Co. KG oder seinen Partnern ausgebildete Person erfolgen.
6.2. Um die gewünschte Wasserqualität sicherzustellen, ist der Kunde verpflichtet, ausschließlich die von Trink Oase GmbH & Co. KG gelieferten Wasserflaschen für die Wasserspender von Trink Oase GmbH & Co. KG zu benutzen. Aus dem gleichen Grund ist es ihm untersagt, die gelieferten Wasserflaschen mit anderem Wasser oder anderen Flüssigkeiten zu füllen.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, die übergebenen Wasserspender nur gemäß den von Trink Oase GmbH & Co. KG mündlich oder schriftlich gegebenen Bedienungsanweisungen zu gebrauchen. Ohne schriftliche Zustimmung von Trink Oase GmbH & Co. KG darf der Kunde keine Veränderungen am Wasserspender vornehmen, den Wasserspender nicht weitervermieten oder veräußern und den Standort nicht verändern.
6.4. Der Kunde haftet für schuldhafte Beschädigungen am Wasserspender und für Defekte, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verwendung unzulässiger Flüssigkeiten auftreten. Die daraus resultierenden Kosten der Reparatur- und Reinigungsarbeiten trägt der Kunde.
6.5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Wasserspender ausreichend durch eine Versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung geschützt ist.
6.6. Endet das Mietverhältnis vorzeitig infolge einer schuldhaften Vertragsverletzung, wird der Aufwand der Abholung unseres Equipments diesem in Rechnung gestellt. Der Kunde ist jedoch berechtigt nachzuweisen, dass als Folge der vorzeitigen Vertragsbeendigung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich Trink Oase GmbH & Co. KG ausdrücklich vor.
7. EINSTEHEN FÜR SACHMÄNGEL
7.1. Trink Oase GmbH & Co. KG steht nicht für solche Sachmängel ein, die der Kunde entgegen nach § 377 HGB bestehender Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nicht unverzüglich gerügt hat. Das gleiche gilt, wenn der Kunde, insofern er Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, versteckte Mängel nicht unverzüglich nach deren Feststellung Trink Oase GmbH & Co. KG schriftlich auch per E-Mail anzeigt.
7.2. Treten Mängel am gelieferten Wasser oder am Zubehör auf, hat der Kunde Trink Oase GmbH & Co. KG die Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen. Die Nachbesserung kann auch in einer Neulieferung bestehen. Schlägt ein Nachbesserungsversuch zweimal fehl oder ist dem Kunden ein weiterer Versuch nicht zuzumuten, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
7.3. Trink Oase GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für Verschlechterungen der Wasserqualität, die dadurch eintreten, dass der Kunde Wasserspender unkontrolliert dem Zugang von Dritten überlässt oder gegen die Benutzungsanweisungen verstößt.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
8.1. Trink Oase GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden aufgrund von Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist die Haftung wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Trink Oase GmbH & Co. KG beruhen und der Kunde kein Unternehmer oder keine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ebenfalls von der Haftungsbeschränkung ausgenommen ist die Verletzung von Kardinalspflichten, wenn eine solche zumindest grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Trink Oase GmbH & Co. KG zu einer Schädigung des Kunden geführt hat, insofern dieser kein Unternehmer oder keine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
8.2. Sofern die Haftung nicht nach 8.1. unbeschränkt ist, ist sie auf den typischerweise bei dem Verbrauch von Tafelwasser, das über Wasserspender in den Verkehr gelangt, entstehenden Schaden begrenzt. Die Parteien sind sich einig, dass dieser Schaden sich auf maximal Euro 2.000,- (in Worten: Euro zweitausend) beläuft. Trink Oase GmbH & Co. KG trägt dafür Sorge, dass in dieser Höhe Versicherungsschutz besteht. Der Kunde hat das Recht, eine Höherversicherung durch Trink Oase GmbH & Co. KG im Gegenzug zu einer Übernahme der Mehrkosten zu verlangen.
9. DATENSCHUTZ
Der Kunde wird hiermit gemäß §§ 27 ff. des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Trink Oase GmbH & Co. KG seine vollständige Anschrift und alle für die Rechnungsstellung und Lieferungen notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für Informationszwecke verwendet werden können. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden an Dritte Personen weitergegeben.
10. LAUFZEIT
10.1. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Miet- und Wartungsvertrag für die Dauer von 24 Monaten als abgeschlossen.
10.2. Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend um jeweils 12 Monate, wenn es nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Mietdauer schriftlich gekündigt wird.
11. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
11.1. Ist der Kunde Kaufmann, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Straubing. Darüber hinaus kann jede Partei an ihrem Sitz verklagt werden.
11.2. Auf die Vertragsbeziehung zwischen Trink Oase GmbH & Co. KG und dem Kunden ist deutsches Recht anwendbar.